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AGB

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter der Open-Air-Kino-Reihe „Filme mit Freunden“ ist die Pieper, Yannick / Weber-Frerigmann, Moritz GbR mit ihrem Sitz in der Buchenstraße 156, 46535 Dinslaken.

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§ 2 Erwerb von Eintrittskarten
Der Erwerb von Eintrittskarten ist auf verschiedenen Wegen möglich:
Im Vorverkauf sind Eintrittskarten

- per Kauf über das Internet (www.filmemitfreunden.ticket.io)

- bei ausgewiesenen Vorverkaufsstellen oder 

- an der Kasse des Sommerkinos zu den Öffnungszeiten 

zu erwerben.

 

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem rechtmäßigen Inhaber einer Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Missbrauch mit Eintrittskarten oder Ausweisen hat deren Einzug und Ungültigkeitserklärung der Eintrittskarte sowie eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.

 

§ 3 Rücknahme von Eintrittskarten
Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist nicht möglich.

 

§ 4 Haftung
Die Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

 

§ 5 Einlass in die Kinoveranstaltung und Verfall der Eintrittskarte
Der Einlass in die Kinoveranstaltung bzw. zur Filmvorführung endet mit dem Beginn des Hauptfilms. Der Start des Hauptfilms variiert zeitlich mit dem Einbruch der Dunkelheit, ist jedoch frühestens um 21:00 Uhr. Auch gültige Eintrittskarten berechtigen nach Filmbeginn nicht mehr zum Besuch der Kinoveranstaltung.

 

§ 6 Ausfall der Veranstaltung
Die Organisatoren sind bemüht, die Vorstellungen auch bei zweifelhafter Witterung bzw. bei Regen durchzuführen, wobei es witterungsbedingt zu Verzögerungen oder Unterbrechungen kommen kann. Eine Absage erfolgt grundsätzlich erst vor Beginn am Veranstaltungsort selber und wird ausschließlich von der Organisationsleitung ausgesprochen. Muss eine Vorstellung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Besucher (Gewitter, Hagel oder Sturm) oder technischer Ausfälle vor Beginn der Aufführung abgesagt oder bevor eine Aufführungsdauer von 30 Minuten erreicht wurde, abgebrochen werden, kann die Eintrittskarte für eine vom Veranstalter neu anzusetzende Ersatzvorstellung eingetauscht werden bzw. innerhalb von 5 Tagen persönlich zurückgegeben oder zurückgesandt werden, bei Rückerstattung des Eintrittspreises. Eine spätere Rückgabe der Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Sitzplätze
Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jeder Zuschauer das Recht auf einen Sitzplatz. Der Sitzplatz ist bei jeder Veranstaltung frei zu wählen. Ein Anrecht auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.

 

§ 8 Sicherheit und Hausrecht
Den Anordnungen des Personals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht der Veranstalter unterworfen. Er hat insbesondere jede Störung der Veranstaltung zu unterlassen und auf andere Anwesende Rücksicht zu nehmen.

Die Veranstalter behalten sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Es ist untersagt, Glas- oder ähnliche Behälter mit in den Veranstaltungsbereich zu nehmen. Besucher mit derartigen Behältern, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen. Besucher, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereichs zu deponieren, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes nicht eingelassen und vom Platz verwiesen werden.

Für Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der Veranstaltungsreihe bestehen.

Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen.

 

§ 9 Ton- und Bildaufnahmen
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist prinzipiell untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht zulässig. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

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